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Öffnungszeiten
Kfz-Prüfstelle:

Montag - Freitag:
9-12 Uhr
und
15-17.30 Uhr

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Hauptuntersuchung - Plakette fällig?

Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive "Abgasuntersuchung" für Sie durch.

Im Gegensatz zu TÜV NORD und DEKRA sind wir freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ mbH durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Über die Preise können Sie sich hier informieren.

Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren! Kommen Sie einfach während der Öffnungszeiten zur Prüfstelle; wir führen die Hauptuntersuchung dann sofort oder nach kurzer Wartezeit durch.
 

HU-Frist überzogen?

Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit auch bei überzogener HU die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z.B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
 

Tipp: Wie lese ich die HU-Plakette?

Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

HU Plaketten-Farben

Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre.

Vorsicht bei Fristüberziehung!
Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette; Überziehen kann teuer werden, denn es droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
 

Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten

Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ mbH (neben Prüforganisationen wie TÜV NORD oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.